Klasse L
- ab 16 Jahre
- keine Befristung der Besitzdauer
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Bei der Anmeldung sind folgende Dinge vorzulegen:
- beidseitige Kopie des Personalausweises als Nachweis für Geburtstag und –ort
- Sehtestbescheinigung
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (35x45mm)
- eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs oder einen Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“