Logo

FAQs - Häufige Fragen

Da sehr viele Faktoren den Endpreis bestimmen, ist diese Frage leider nicht so einfach zu beantworten.
Die Kosten der Ausbildung setzen sich zusammen aus den Gebühren, den Zusatzkosten und den eigentlichen Ausbildungskosten. Diese werden durch die Pflichtstunden und die individuellen Zusatzstunden für jeden Schüler gebildet.


Ausbildungskosten:
    •    Grundbetrag
    •    Kosten pro Fahrstunde x Anzahl der Fahrstunden
    •    Kosten pro Sonderfahrt x Anzahl der Sonderfahrten
    •    Gebühr für die Theorieprüfung
    •    Gebühr für die Praxisprüfung
    •    Lehrmaterial



Zusatzkosten:
    •    Lichtbild
    •    Sehtest
    •    Bescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" bzw. "Sofortmaßnahmen am Unfallort" je nach Ausbildungsklasse
    •    Gebühr - Straßenverkehrsamt
    •    Gebühr - TÜV



Die aktuellen Preise teilen wir dir gerne auf Anfrage mit!

Nach der Anmeldung kannst du sofort mit der Ausbildung beginnen.

 

Diese gliedert sich in zwei Bereiche

  • die theoretische Ausbildung
  • die praktische Ausbildung

 

Sind die Pflichtstunden erreicht, können die Prüfungen für Theorie und Praxis abgelegt werden.

Theorie:
Für den theoretischen Teil gibt es eine vorgegebene Anzahl von Mindeststunden, die je nach Ausbildungsklasse variieren. Sollten sich darüber hinaus noch weitere Theoriestunden als sinnvoll erweisen, so werden dir diese nicht in Rechnung gestellt!
Durch die zwei Filialen ist es möglich, 4 mal in der Woche am Theorieunterricht teilzunehmen, was die Ausbildungszeit erheblich verkürzt! Für zusätzlichen Unterricht werden keine neuen Grundgebühren fällig, ggf. müssen neue Fragebögen erworben werden.


Praxis:
Die praktische Ausbildung setzt sich aus der Grundausbildung und den Sonderfahrten zusammen.
Jede Fahrstunde dauert 45 Minuten. Normalerweise wird in Doppelstunden (90 Minuten) gefahren.
Die Grundausbildung ist nur inhaltlich festgelegt. Jeder Schüler muss diese so lange absolvieren, bis er alle notwendigen Fertigkeiten erlangt hat.
Die Sonderfahrten (Pflichtstunden) dürfen laut Gesetz erst nach Abschluss der Grundausbildung erfolgen.
Die Anzahl dieser besonderen Ausbildungsfahrten variiert für jede Klasse und umfasst Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Dunkelfahrten.


Prüfungen:
Nach dem Erreichen der Lernziele kann eine Prüfung abgelegt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die theoretische Prüfung vor der praktischen Prüfung bestanden sein muss.

Eine Anmeldung ist jederzeit telefonisch, per Kontakt-Formular oder persönlich eine halbe Stunde vor Unterichtsbeginn in der jeweiligen Filiale möglich.