Klasse T
- Beinhaltet M,S,L
- ab 16/18 Jahre
- keine Befristung der Besitzdauer
- Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Bei der Anmeldung sind folgende Dinge vorzulegen:
- Personalausweis als Nachweis für Geburtstag und –ort
- Sehtestbescheinigung
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (35x45mm)
- eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs oder einen Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“