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Klasse D

  • beinhaltet D1
  • nur mit Klasse B
  • ab 21 Jahre
  • Befristung der Fahrerlaubnis bis max. 5 Jahre.
  • bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
  • nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten.

 

  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
 

Dem Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis sind folgende Dinge beizufügen:

  1. beidseitge Kopie des Personalausweises als Nachweis für Geburtstag und –ort
  2. Augenärztliches Zeugnis
  3. Ärztliches Zeugnis
  4. ein aktuelles biometrisches Passfoto (35x45mm)
  5. eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs