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Klasse CE

 

  • beinhaltet BE, C1E, T
  • nur mit Klasse C
  • ab 21 Jahre
  • Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

 

Dem Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis sind folgende Dinge beizufügen:

  1. beidseitge Kopie des Personalausweises als Nachweis für Geburtstag und –ort
  2. Augenärztliches Zeugnis
  3. Ärztliches Zeugnis
  4. ein aktuelles biometrisches Passfoto (35x45mm)
  5. eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs