Logo

Klasse C

 

  • Beinhaltet C1
  • nur mit Klasse B
  • ab 21 Jahre
  • Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
 

Dem Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis sind folgende Dinge beizufügen:

  1. beidseitge Kopie des Personalausweises als Nachweis für Geburtstag und –ort
  2. Augenärztliches Zeugnis
  3. Ärztliches Zeugnis
  4. ein aktuelles biometrisches Passfoto (35x45mm)
  5. eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs