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Klasse A

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

     

  • Beinhaltet A1, A2- direkter Erwerb
  • ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
  • ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
  • ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
  • Keine Befristung der Besitzdauer