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Klasse B

 

  • direkter Erwerb
  • beinhaltet die Klassen AM & L
  • ab 17 Jahre bei Begleitetem Fahren
  • ab 18 Jahre
  • keine Befristung der Besitzdauer

     

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

 

Dem Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis sind folgende Dinge beizufügen:

  • beidseitge Kopie des Personalausweises als Nachweis für Geburtstag und –ort
  • Sehtestbescheinigung
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto (35x45mm)
  • eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs oder einen Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“